Algarve Tourism Bureau / Associa������������o Turismo do Algarve
Portugal lässt deutsche Urlauber wieder einreisen
Überarbeitete Hygienekonzepte, ausreichend Testkapazitäten und niedrige Infektionsraten: die Algarve freut sich auf Gäste aus Deutschland
Schon seit dem 9. Mai ist die Algarve für das Auswärtige Amt und das RKI kein Risikogebiet mehr, jetzt hat auch die portugiesische Regierung nachgezogen: Seit Montag, den 17. Mai, dürfen deutsche Touristen auch ganz offiziell wieder nach Portugal einreisen. Damit sind die wesentlichen Reisebeschränkungen aus der Hochzeit der Corona-Pandemie aufgehoben.
Die Tourismusbehörde der Algarve schätzt, dass nach der Aufhebung der Reisebeschränkungen noch in diesem Jahr rund 1.500 Maschinen von neun deutschen Airports aus in Faro landen werden, fünf Fluggesellschaften fliegen die Destination an der Algarve von Deutschland aus an.
Deutsche Besucher brauchen für die Einreise derzeit nach wie vor einen negativen PCR-Test, der spätestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren.
Zugleich haben die portugiesischen Behörden dafür gesorgt, dass vor Ort ausreichend Testkapazitäten für ausländische Besucher bereitstehen – vielfach müssen Reisende, unter anderem aus Deutschland, ja auch bei der Rückkehr in ihr Heimatland einen aktuellen Test vorlegen.
Das Clean & Safe-Siegel (www.portugalcleanandsafe.com), das an der Algarve schon seit rund einem Jahr für hohe Hygiene- und Sicherheitsstandards in inzwischen über 22.400 touristischen Einrichtungen sorgt, wurde aktualisiert und erweitert.
Auch João Fernandes, Präsident des Tourismusbüros der Algarve, ist erleichtert: „Wir freuen uns über die Nachricht und stehen natürlich bereit, all unsere deutschen Freunde wieder an der Algarve willkommen zu heißen, die wir im vergangenen Sommer so schmerzlich vermisst haben.“
Deutsche Besucher brauchen für die Einreise einen negativen PCR-Test (keine Schnelltests), der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung ausfüllen.
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